Zentrale Fördermöglichkeiten für die Kreislaufwirtschaft
Förder- und Unterstützungsangebote für Berliner Unternehmen auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft.
Förderprogramme für Kreislaufwirtschaft & Ressourceneffizienz
Finanzierung für zirkuläre Produkte, Geschäftsmodelle, Technologien und Kooperationen – mit Fokus auf Berliner KMU und ihre Partner.
Der Wandel hin zu einer kreislauforientierten Wirtschaftsweise eröffnet Unternehmen neue Chancen, bringt aber auch technische, organisatorische und finanzielle Herausforderungen mit sich. Um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu unterstützen, stehen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zahlreiche Programme zur Verfügung.
Dieser Bereich bietet einen strukturierten Überblick über ausgewählte Förderangebote mit Bezug zu Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz, Umwelttechnik und digitalem Wandel – mit einem besonderen Fokus auf Berlin/Brandenburg.
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KEK
Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz & Klimaschutz im Betrieb: Unterstützung bei Maßnahmenplanung und Fördermittelauswahl.
Mehr zur KEKZWA
Zero-Waste-Agentur: Digitaler Förderkompass und Orientierung zu passenden Förder- und Unterstützungsangeboten für Zero Waste und Kreislaufwirtschaft.
Mehr zur ZWAAuswahl relevanter Förderprogramme
Die folgenden Programme eignen sich zur Unterstützung von Forschungs-, Entwicklungs-, Investitions- und Umsetzungsprojekten im Bereich Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz.
Investitionsvorhaben
Investitionen ins Anlagevermögen, Aufbau neuer Arbeitsplätze oder Unternehmensneugründungen.
Kurze Einordnung
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist das zentrale Instrument der deutschen Regionalförderung. Ziel ist es, Investitionen von Unternehmen zu unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu stärken und nachhaltiges Wachstum sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu fördern.
Wer wird gefördert?
Die GRW richtet sich an bestehende Unternehmen und Existenzgründende der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Berlin. Besonders angesprochen werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), grundsätzlich können jedoch auch größere Unternehmen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass das Investitionsvorhaben einen nachhaltigen Beitrag zur regionalen Wirtschaftsstruktur und Beschäftigung leistet.
Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere Investitionen in das Anlagevermögen, beispielsweise für:
- den Neu- oder Ausbau von Betriebsstätten,
- Maschinen, Anlagen und technische Ausstattung,
- produktionsbezogene Gebäude und Infrastruktur sowie
- alternativ unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkosten für neu geschaffene Arbeitsplätze.
Ziel der Förderung ist es, Investitionen anzureizen, die Wachstum, Innovation und die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen in Berlin unterstützen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss. Je nach Unternehmensgröße und Vorhaben sind Förderquoten von grundsätzlich bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten möglich. Der Investitionszeitraum beträgt in der Regel bis zu 36 Monate. Die GRW kann zudem häufig mit weiteren Finanzierungs- und Förderangeboten kombiniert werden.
Bezug zur Kreislaufwirtschaft
Die GRW ist kein spezifisches Kreislaufwirtschaftsprogramm, kann jedoch Investitionen unterstützen, die zirkuläre Produktionsprozesse ermöglichen. So sind insbesondere auch Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft als eigenständige oder als Teil der Vorhaben förderfähig. Unternehmen können die GRW daher nutzen, um Investitionen umzusetzen, die gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und kreislaufwirtschaftliche Ansätze fördern.
Kurz einordnen
Der Berlin Kredit Transformation unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen in Wachstum, Innovation und nachhaltige Transformation. Das Förderprogramm soll Unternehmen den Zugang zu zinsgünstigem Kapital erleichtern und setzt durch Tilgungsnachlässe gezielte Anreize für nachhaltige Investitionen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden KMU der gewerblichen Wirtschaft, überwiegend markttätige Sozialunternehmen sowie Freiberufler:innen mit einem Investitionsvorhaben in Berlin.
Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere Investitionen in:
- Innovation und Unternehmenswachstum,
- energieeffiziente Sanierungen von Nichtwohngebäuden,
- Betriebsübernahmen und Beteiligungen sowie
- Betriebsmittel, sofern sie im Zusammenhang mit einer Unternehmenserweiterung oder einem Wachstumsvorhaben stehen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen mit einer Kredithöhe von 100.000 € bis 10 Mio. € und Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren. Besonders nachhaltige Vorhaben können zusätzlich von einem Tilgungsnachlass von bis zu 7 % des Kreditbetrags profitieren. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
Bezug zur Kreislaufwirtschaft
Der Berlin Kredit Transformation unterstützt ausdrücklich Investitionen, die zur nachhaltigen Transformation von Unternehmen beitragen. Dazu zählen unter anderem Investitionen in energie- und ressourceneffiziente Technologien, klimafreundliche Produktionsprozesse sowie Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft. Unternehmen, die entsprechende Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, können einen zusätzlichen Tilgungsnachlass erhalten. Damit eignet sich das Programm insbesondere zur Finanzierung von Transformationsvorhaben, die Ressourceneffizienz und zirkuläre Wertschöpfung stärken.
Kurz einordnen
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) unterstützt Unternehmen bei Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Verringerung von Treibhausgasemissionen. Das Programm umfasst verschiedene Fördermodule und soll Unternehmen dabei unterstützen, ihre Prozesse nachhaltiger und effizienter zu gestalten.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Je nach Fördermodul gelten unterschiedliche Voraussetzungen; einige Module richten sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz. Dazu zählen je nach Fördermodul beispielsweise energieeffiziente Technologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Energiemanagementsysteme, die Optimierung von Anlagen und Prozessen sowie Transformationspläne.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt wahlweise als nicht rückzahlbarer Zuschuss oder als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss. Förderhöhe und Förderquote richten sich nach dem jeweiligen Fördermodul sowie dem beantragten Vorhaben.
Bezug zur Kreislaufwirtschaft
Die EEW ist kein spezifisches Förderprogramm für die Kreislaufwirtschaft. Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz können jedoch zugleich kreislaufwirtschaftliche Ziele unterstützen und - sofern die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt sind - im Rahmen des Programms gefördert werden.
Innovationsvorhaben
Technische Innovationen, Geschäftsmodellinnovationen, Forschungsvorhaben
Kurz einordnen
Die Pro FIT – Projektfinanzierung unterstützt Berliner Unternehmen bei der Entwicklung innovativer Technologien, Produkte und Dienstleistungen. Das Programm fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte in allen Phasen des Innovationsprozesses und stärkt so die Innovationskraft des Standorts Berlin.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin - sowohl als Einzelantragstellende als auch im Verbund mit weiteren Unternehmen oder Forschungseinrichtungen. Größere Unternehmen können nur gemeinsam mit mindestens einem Berliner KMU und einer Forschungseinrichtung gefördert werden. Forschungseinrichtungen sind ausschließlich im Verbund mit mindestens einem Unternehmen antragsberechtigt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte in allen Phasen des Innovationsprozesses - von der industriellen Forschung über die experimentelle Entwicklung bis hin zum Produktionsaufbau, der Marktvorbereitung und der Markteinführung. Unterstützt werden insbesondere technologische Innovationsvorhaben mit hohem Innovationspotenzial, beispielsweise die Entwicklung neuer Technologien, Produkte oder Dienstleistungen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Kombination aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen. Je nach Innovationsphase können bis zu 80 % der förderfähigen Projektausgaben finanziert werden. Zuschüsse von bis zu 500.000 € sowie Darlehen von bis zu 1 Mio. € pro Projekt sind möglich. Während in der Phase der industriellen Forschung überwiegend Zuschüsse gewährt werden, kommen in späteren Projektphasen verstärkt zinsverbilligte Darlehen zum Einsatz.
Bezug zur Kreislaufwirtschaft
Pro FIT ist kein spezifisches Förderprogramm für die Kreislaufwirtschaft, eignet sich jedoch zur Förderung innovativer Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit kreislaufwirtschaftlichem Bezug. Dazu zählen beispielsweise die Entwicklung zirkulärer Produkte, ressourceneffizienter Technologien, neuer Recyclingverfahren oder innovativer Geschäftsmodelle, sofern diese einen hohen Innovationsgehalt aufweisen und die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Kurz einordnen
Die Pro FIT - Frühphasenfinanzierung unterstützt technologieorientierte Unternehmensgründungen in der frühen Entwicklungsphase. Ziel des Programms ist es, den Aufbau der Unternehmensinfrastruktur und der erforderlichen Personalkapazitäten zu finanzieren, damit innovative Gründungsvorhaben erfolgreich vorbereitet und umgesetzt werden können.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind neu gegründete, technologieorientierte kleine Unternehmen mit Sitz in Berlin. Für die Förderung der Frühphase 1 darf das Unternehmen bei Antragstellung höchstens 12 Monate, für die Frühphase 2 höchstens 24 Monate alt sein. Voraussetzung ist, dass ein Innovationsprojekt („FuE-Ankerprojekt“) durchgeführt wird oder geplant ist.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Anlaufkosten technologieorientierter Gründungen. Dazu zählen insbesondere der Aufbau der Unternehmensinfrastruktur sowie der erforderlichen Personalkapazitäten, die für die Vorbereitung und Durchführung eines Innovationsprojekts benötigt werden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Kombination aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen und Darlehen. Es können bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben finanziert werden. Die Gesamtförderung beträgt bis zu 500.000 €, wobei in der Frühphase 1 maximal 200.000 € gewährt werden. Für die Darlehen sind keine Banksicherheiten erforderlich.
Bezug zur Kreislaufwirtschaft
Die Pro FIT - Frühphasenfinanzierung ist kein spezifisches Förderprogramm für die Kreislaufwirtschaft. Sie kann jedoch technologieorientierte Gründungen unterstützen, die innovative Lösungen für eine zirkuläre Wirtschaft entwickeln - beispielsweise in den Bereichen ressourceneffiziente Produkte, Recyclingtechnologien oder zirkuläre Geschäftsmodelle -, sofern die allgemeinen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Kurz einordnen
Transfer BONUS ist ein Förderprogramm des Landes Berlin, das den Wissens- und Technologietransfer zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen unterstützt. Ziel ist es, Unternehmen den Zugang zu wissenschaftlicher Expertise zu erleichtern und die Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren zu fördern.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen der Sozialen Ökonomie mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin. Auch nicht technologieorientierte KMU können gefördert werden, sofern ihr Vorhaben einen ausgeprägten Technologie- oder Innovationsbezug aufweist. Die Förderung unterstützt die Zusammenarbeit mit Hochschulen sowie Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen aus Berlin oder Brandenburg.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und Wissenschafts- bzw. Forschungseinrichtungen, die zur Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren beitragen. Unterstützt werden externe Forschungs- und Entwicklungsleistungen, die innovative Vorhaben bis zur Markt- oder Fertigungsreife begleiten.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den externen Auftragskosten. In der Einstiegsvariante werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 7.500 €, übernommen. In der Standardvariante beträgt die Förderquote bis zu 70 % der Kosten, maximal 15.000 € pro Projekt. Für Digitalisierungsprojekte sowie Projekte im Bereich Gamification und Extended Reality (XR) sind Zuschüsse von bis zu 45.000 € möglich. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel bis zu sechs Monate, bei Digitalisierungs- und Gamification/XR-Projekten bis zu zwölf Monate.
Bezug zur Kreislaufwirtschaft
Transfer BONUS ist kein spezifisches Förderprogramm für die Kreislaufwirtschaft. Es kann jedoch Forschungs- und Entwicklungskooperationen unterstützen, die zirkuläre Produkte, ressourceneffiziente Technologien oder innovative Verfahren für die Kreislaufwirtschaft entwickeln, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Kurz einordnen
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist das technologie- und branchenoffene Innovationsförderprogramm des Bundes. Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen sowie bei der Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie mittelständische Unternehmen mit Betriebsstätte in Deutschland. Forschungseinrichtungen können im Rahmen von Kooperationsprojekten als Projektpartner gefördert werden.
Was wird gefördert?
ZIM unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte in allen Technologiefeldern. Gefördert werden:
- Durchführbarkeitsstudien zur Prüfung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit einer Projektidee,
- Einzelprojekte eines Unternehmens,
- Kooperationsprojekte zwischen mehreren Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen,
- Innovationsnetzwerke, die Unternehmen bei der gemeinsamen Entwicklung innovativer Lösungen unterstützen, sowie
- Markteinführungshilfen für erfolgreich abgeschlossene ZIM-Projekte.
Voraussetzung ist, dass das Vorhaben einen technischen Innovationsgehalt besitzt und wirtschaftlich verwertet werden kann.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderhöhe richtet sich nach der Art des Vorhabens, der Unternehmensgröße sowie der jeweiligen Förderkategorie. Je nach Förderform werden unter anderem Durchführbarkeitsstudien, Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Innovationsnetzwerke sowie Maßnahmen zur Markteinführung unterstützt.
Bezug zur Kreislaufwirtschaft
ZIM ist kein spezifisches Förderprogramm für die Kreislaufwirtschaft, eignet sich jedoch besonders für die Entwicklung innovativer Technologien, Produkte und Verfahren mit zirkulärem Bezug. Förderfähig können beispielsweise Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu ressourceneffizienten Produktionsprozessen, Recyclingtechnologien, neuen Werkstoffen oder zirkulären Geschäftsmodellen sein, sofern sie die allgemeinen Fördervoraussetzungen erfüllen.
Kurz einordnen
KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung innovativer Technologien, Produkte und Dienstleistungen, die zur Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und einem nachhaltigen Wassermanagement beitragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Bereich Ressourcen und Kreislaufwirtschaft. Im Rahmen von Verbundprojekten können außerdem Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie weitere Unternehmen als Projektpartner beteiligt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit einem erkennbaren Beitrag zur Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft. Dazu zählen beispielsweise innovative Recycling- und Verwertungsverfahren, ressourceneffizientes Produktdesign, die Verlängerung der Produktlebensdauer, Urban Mining, die Substitution kritischer Rohstoffe sowie digitale Lösungen für die Kreislaufwirtschaft. Voraussetzung ist ein hohes Innovationspotenzial und eine realistische Perspektive zur wirtschaftlichen Verwertung der Projektergebnisse.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss für industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben. Je Einzel- oder Verbundprojekt können Fördermittel von bis zu 500.000 € gewährt werden. Die Förderquote richtet sich nach der Art des Vorhabens und der Unternehmensgröße. Das Antragsverfahren ist zweistufig und beginnt mit der Einreichung einer Projektskizze. Bewertungsstichtage sind in der Regel der 15. April und 15. Oktober eines Jahres.
Bezug zur Kreislaufwirtschaft
Im Gegensatz zu vielen allgemeinen Innovationsförderprogrammen richtet sich KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft gezielt an Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft. Das Programm fördert insbesondere Innovationen, die Materialkreisläufe schließen, Ressourcen effizienter nutzen und die Entwicklung zirkulärer Produkte, Verfahren und Technologien vorantreiben. Damit zählt es zu den wichtigsten Förderinstrumenten des Bundes für technologieorientierte Kreislaufwirtschaftsinnovationen.
Kurz einordnen
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert innovative Projekte zum Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz. Im Förderthema „Kreislaufführung und effiziente Nutzung großer und umweltrelevanter Stoffströme“ unterstützt sie Vorhaben, die Materialkreisläufe schließen, Ressourcen effizienter nutzen und den Übergang zu einer Circular Economy voranbringen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen - insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) -, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine sowie weitere juristische Personen mit innovativen Projektideen im Umwelt- und Ressourcenschutz. Die DBU legt besonderen Wert auf praxisnahe Vorhaben mit hohem Umsetzungspotenzial.
Was wird gefördert?
Gefördert werden innovative Projekte mit hohem Umweltentlastungspotenzial und Modellcharakter. Im Mittelpunkt stehen beispielsweise neue Technologien und Verfahren zur Steigerung der Material- und Ressourceneffizienz, die Nutzung von Sekundärrohstoffen und Nebenströmen, innovative Recycling- und Urban-Mining-Konzepte sowie neue Ansätze für zirkuläre Wertschöpfung und die Verlängerung der Produktlebensdauer.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens und wird projektbezogen festgelegt. Das Antragsverfahren ist zweistufig: Zunächst wird eine Projektskizze eingereicht, bei positiver Bewertung folgt die Ausarbeitung eines Förderantrags. Eine Antragstellung ist laufend und ohne feste Einreichungsfristen möglich.
Bezug zur Kreislaufwirtschaft
Die Kreislaufwirtschaft ist einer der zentralen Förderschwerpunkte der DBU. Unterstützt werden insbesondere Projekte, die Materialkreisläufe schließen, den Einsatz von Primärrohstoffen reduzieren, Ressourceneffizienz steigern oder innovative Lösungen für eine zirkuläre Wertschöpfung entwickeln. Die DBU fördert dabei sowohl technologische als auch organisatorische und gesellschaftliche Innovationen mit Vorbildcharakter.
Kurz einordnen
Das Umweltinnovationsprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) fördert großtechnische Pilot- und Demonstrationsvorhaben, die innovative Umwelttechnologien erstmals im industriellen Maßstab einsetzen. Ziel ist es, Umweltinnovationen mit hoher Umweltentlastungswirkung in die Praxis zu überführen und ihre breite Anwendung zu fördern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen aller Größen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, beispielsweise Kommunen oder kommunale Unternehmen. Das Programm richtet sich insbesondere an Vorhaben mit Modellcharakter und hohem Innovationsgrad.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Pilot- und Demonstrationsprojekte, die den Stand der Technik deutlich übertreffen und erhebliche Umweltentlastungen erwarten lassen. Dazu zählen beispielsweise innovative Verfahren in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling, Energie- und Ressourceneffizienz, Luftreinhaltung, Bodenschutz, Gewässerschutz oder Klimaschutz. Voraussetzung ist, dass die Technologie erstmals in dieser Form umgesetzt wird und als Vorbild für weitere Anwendungen dienen kann.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in der Regel als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss. Alternativ kann ein Zinszuschuss für ein KfW-Darlehen gewährt werden. Die Förderhöhe wird projektbezogen festgelegt; die maximale Fördersumme beträgt 7,5 Mio. € je Vorhaben. Projektideen können laufend und ohne feste Einreichungsfristen zunächst in Form einer Projektskizze beim Umweltbundesamt eingereicht werden.
Bezug zur Kreislaufwirtschaft
Die Kreislaufwirtschaft zählt zu den zentralen Förderbereichen des Umweltinnovationsprogramms. Unterstützt werden insbesondere Demonstrationsvorhaben, die Abfälle vermeiden, hochwertige Stoffkreisläufe schließen, Recycling- und Verwertungstechnologien verbessern oder den Ressourcenverbrauch in industriellen Prozessen reduzieren. Das Programm eignet sich insbesondere für Unternehmen, die innovative Kreislaufwirtschaftslösungen erstmals im großtechnischen Maßstab umsetzen möchten.